Das Strafrecht umfasst die Gesamtheit der Rechtsnormen, in denen die Voraussetzungen für eine Straftat und ihre Rechtsfolgen festgelegt sind.
Hier begleite ich Sie vom Ermittlungsverfahren bis hin zur Hauptverhandlung und dem darüber hinausgehenden Rechtsmittelverfahren.
Als Nebenklage wird im Strafverfahrensrecht die Teilnahme des Geschädigten an der Anklage der Staatsanwaltschaft im Strafverfahren bezeichnet. Sie stellt neben der Privatklage eine Ausnahme von dem im Strafverfahren geltenden Strafverfolgungsmonopol des Staates dar, weshalb sie nur bei der Verfolgung bestimmter Straftaten zulässig ist.
Daneben gibt es dem Geschädigten die Gelegenheit, dem Straftäter nicht als Opfer gegenüberzutreten.
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